Gegenstand Grobe Verkehrsregelverletzungen -2- Das Obergericht entnimmt den Akten: 1. Das Obergericht verurteilte den Beschuldigten mit Urteil vom 8. November 2022 wegen mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG durch Nichtbeachten eines Signals vor einem Bahnübergang gemäss Art. 28 SVG und durch Verletzung der Vorsichtspflichten beim Befahren eines Bahnübergangs gemäss Art. 31 Abs. 1 SVG, wobei von fahrlässiger Tatbegehung ausgegangen wurde, zu einer unbedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 100.00, ausmachend Fr. 9'000.00.