3. Die Vorinstanz hat für einen Teil der Pornografie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen festgesetzt und diese aufgrund der von ihr angenommenen groben Verkehrsregelverletzung um 30 Tagessätze auf 90 Tagessätze erhöht. Nachdem das Verfahren hinsichtlich der Verkehrsregelverletzung einzustellen ist, entfällt auch die Erhöhung der Geldstrafe, womit sich diese neu auf 60 Tagessätze beläuft.