2.5.1. Die auf dem Tacho angezeigte Fahrgeschwindigkeit muss mindestens der tatsächlichen Fahrgeschwindigkeit entsprechen und darf diese im Bereich zwischen 40 km/h und 120 km/h höchstens um 10 % plus 6 km/h überschreiten (Art. 55 Abs. 2 lit. b VTS i.V.m. Art. 11 Abs. 2 lit. a VTS), womit die tatsächliche Fahrgeschwindigkeit bei der im Video auf dem Tacho angezeigten Geschwindigkeit von 120 km/h mindestens 103.65 km/h betragen haben muss. Bei der befahrenen Strecke in S._____ handelt es sich um eine Ausserortsstrecke, auf der die allgemeine Höchstgeschwindigkeit 80 km/h beträgt (Art. 4a Abs. 1 lit. b VRV), womit eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 23.65 km/h erstellt ist.