2. Mit Urteil vom 27. September 2023 stellte der Präsident des Bezirksgerichts Bremgarten das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs der Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art. 19a Ziff. 1 BetmG für die Zeit vor dem 27. September 2020 zufolge Verjährungseintritts ein. Es sprach den Beschuldigten der groben Verkehrsregelverletzung gemäss Art. 90 Abs. 2 SVG, der mehrfachen Pornografie gemäss Art. 197 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 StGB und der mehrfachen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz gemäss Art.