1. Der Präsident des Bezirksgerichts Aarau hat den Beschuldigten mit Urteil vom 28. Mai 2024 der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind gemäss Art. 187 Ziff. 1 StGB schuldig gesprochen und ihn dafür zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Er hat von der Anordnung eines Tätigkeitsverbots abgesehen, den Beschuldigten jedoch für 5 Jahre des Landes verwiesen. Mit Berufungserklärung vom 4. November 2024 hat der Beschuldigte beantragt, er sei von Schuld und Strafe freizusprechen. 2. 2.1. An der Hauptverhandlung vor Vorinstanz wurde nur der Beschuldigte einvernommen. Die Privatklägerin A._____ oder andere Zeugen und Auskunftspersonen wurden nicht einvernommen.