Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten im Umfang von Fr. 5'227.35 zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben. 7.4. Die vorinstanzliche Gerichtskasse wird – soweit noch keine Auszahlung erfolgt ist – angewiesen, der ehemaligen amtlichen Verteidigerin, Rechtsanwältin Janine Sommer, für das erstinstanzliche Verfahren eine Entschädigung von Fr. 25'848.75 auszurichten. Diese Entschädigung wird vom Beschuldigten im Umfang von Fr. 24'960.65 zurückgefordert, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben.