4.2. Der Beschuldigte wird gestützt auf Art. 66a As. 1 lit. h StGB für die Dauer von 15 Jahren des Landes verwiesen. Die Landesverweisung wird im Schengener Informationssystem (SIS) ausgeschrieben. 5. 5.1. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin B._____ Schadenersatz in der Höhe von Fr. 28.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 10. September 2023 zu bezahlen. 5.2. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin B._____ eine Genugtuung in der Höhe von Fr. 12'500.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 4. Oktober 2017 zu bezahlen. 5.3. Der Beschuldigte wird verpflichtet, der Privatklägerin A._____ Schadenersatz in der Höhe von Fr. 56.00 zzgl. Zins zu 5 % seit 6. August 2023 zu bezahlen.