1.2. Das Strafverfahren wegen mehrfacher sexueller Belästigung zum Nachteil von A._____ (Anklageziffer 2.1.a) wird zufolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt. 1.3. Das Strafverfahren wird hinsichtlich folgender Vorwürfe wegen Verletzung des Anklagegrundsatzes eingestellt: