10. Tritt das Berufungsgericht, wie vorliegend, auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt (Art. 408 StPO, Art. 81 StPO). - 52 - Das Obergericht erkennt: 1. [in Rechtskraft erwachsen] 1.1. Das Strafverfahren wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, eventualiter Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht zum Nachteil von A._____, B._____ und E._____ (Anklageziffern 7.1.a, 7.2.a und 7.3) wird zufolge Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt, soweit angeklagte Handlungen vor dem 13. Juni 2014 betroffen sind.