Für die Ausarbeitung der Berufungsbegründung inkl. Aktenstudium macht der amtliche Verteidiger insgesamt 19.29 Stunden geltend. Zwar fiel die schriftliche Begründung mit 36 Seiten sehr umfangreich aus. In Anbetracht der Tatsache, dass grundsätzlich nichts neues oder anders als vor Vorinstanz vorgebracht wurde, erscheint der geltend gemachte Aufwand jedoch überhöht und ist um 6 Stunden zu kürzen, zumal es sich um eine äusserst langfädige Begründung gehandelt hat. Schliesslich ist der geltend gemachte Aufwand für die Berufungsverhandlung an die effektive Dauer anzupassen. Angemessen ist ein Aufwand von insgesamt 9 Stunden (inkl. Weg 1 Stunde und Nachbesprechung 1.5 Stunden).