Weiter macht der amtliche Verteidiger für Kenntnisnahmen diverser Verfügungen (Verfügungen des Bezirksgerichts Brugg vom 19. Juni 2024, und 9. August 2024; Verfügungen des Obergerichts vom 21. Juni 2024; 28. Oktober 2024; 25. März 2025 und 7. Mai 2025; Vollzugsauftrag vom 15. August 2024; 30. August und 7. Februar 2025; Eingabe der Oberstaatsanwaltschaft vom 5. Mai 2025) je einen Aufwand von 0.17 Stunden geltend. Nachdem es sich bei diesen Verfügungen teilweise nur um Zweizeiler handelt, erscheint der jeweils geltend gemachte Aufwand für die Kenntnisnahme dieser Verfügungen überhöht.