9.2. Die dem amtlichen Verteidiger für das erstinstanzliche Verfahren zugesprochene Entschädigung von Fr. 10'917.20 sowie Dolmetscherauslagen von Fr. 401.00 sowie die den ehemaligen amtlichen Verteidigerinnen, Rechtsanwältin Lisa Burkard und Rechtsanwältin Janine Sommer, zugesprochene Entschädigungen von Fr. 5'227.35 (zzgl. Fr. 308.80 Dolmetscherauslagen) resp. Fr. 24'960.65 (zzgl. Fr. 888.10 Dolmetscherauslagen) sind nicht angefochten worden, weshalb im Berufungsverfahren nicht darauf zurückzukommen ist (Urteil des Bundesgerichts 6B_1299/2018 vom 28. Januar 2019 E. 2.3).