7.7. Zusammenfassend ist gestützt auf Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB eine obligatorische Landesverweisung für die Dauer von 15 Jahren und deren Ausschreibung im SIS anzuordnen. 8. Zivilforderungen Die Vorinstanz hat den Beschuldigten zur Bezahlung von Schadenersatz in der Höhe von Fr. 28.00 (zzgl. Zins von 5 % seit 10. September 2023) sowie einer Genugtuung in der Höhe von Fr. 12'500.00 (zzgl. Zins zu 5 % seit 4. Oktober 2017) an B._____ sowie von Schadenersatz in der Höhe von Fr. 56.00 (zzgl. Zins zu 5 % seit 6. August 2023) und einer Genugtuung - 46 - in der Höhe von Fr. 40'000.00 (zzgl. Zins zu 5 % seit 25. Mai 2018) an A._____ verpflichtet.