Der Beschuldigte wird mit vorliegendem Urteil zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 10 Jahren verurteilt. Aufgrund der gesamten Umstände, insbesondere der vollständig fehlenden Einsicht und Reue des Beschuldigten, ist dem Beschuldigten eine eigentliche Schlechtprognose zu stellen. Insgesamt liegt ein sehr hohes öffentliches Interesse an der Landesverweisung vor.