So gab der Beschuldigte bei der Hafteinvernahme auf die Frage, weshalb er in die Schweiz gekommen sei, an, dass er in seinem Land politische Probleme habe und hier ein besseres Leben führen könne (act. 780). Vor Vorinstanz antwortete der Beschuldigte auf dieselbe Frage mit: «Weil der Militärdienst kein absehbares Ende hat und auch aus politischen Gründen, weil es mir nicht gut ging, bin ich aus der Heimat geflüchtet» (act. 2263). Auch anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte nicht klar eine drohende Exekution als Fluchtgrund an (vgl. Protokoll Berufungsverhandlung, S. 41 f.). Diese Antworten sind insofern erstaunlich, als dass von einer Person, der tatsächlich die Exekution