eines Wärters habe er kurz vor seiner Erschiessung flüchten können (MIKA-Akten, act. 1509 f.). Diese Schilderungen sind allerdings lediglich Behauptungen des Beschuldigten und lassen sich nicht überprüfen. Es bestehen sodann auch erhebliche Zweifel an der Wahrheit dieser Geschichte. So gab der Beschuldigte bei der Hafteinvernahme auf die Frage, weshalb er in die Schweiz gekommen sei, an, dass er in seinem Land politische Probleme habe und hier ein besseres Leben führen könne (act. 780).