7.4.3. Weiter sind die Gegebenheiten zu berücksichtigen, die den Beschuldigten in Eritrea erwarten würden. Seine Muttersprache ist Tigrinya (act. 30). Weiter spricht er Arabisch und Amharisch (MIKA-Akten, act. 1506; act. 780). Der Beschuldigte ist in Eritrea geboren und aufgewachsen. Ab 1995 bis zu seiner Flucht 2008 hat er dort Militärdienst geleistet (act. MIKA- Akten, act. 1506). Dies zeigt, dass er mit der dortigen Kultur bestens vertraut ist. Seine Mutter und eine Schwester sowie drei seiner Kinder leben nach wie vor in Eritrea und der Beschuldigte bezeichnet das Verhältnis zu allen als gut (act. 31 und 780).