Strafbefehl vom 22. Mai 2024 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen; Strafbefehl vom 8. Juli 2024 wegen Nichtingangsetzens der Parkuhr, Verletzung der Verkehrsregeln; Strafbefehl vom 28. Februar 2025 wegen Nichtingangsetzens der Parkuhr, Verletzung der Verkehrsregeln, vgl. dazu die Eingabe des Amts für Justizvollzug vom 5. Juni 2025).