1641 ff.). Trotz dieser Verwarnung ist der Beschuldigte auch danach wiederholt – nebst den in diesem Verfahren zu beurteilende Delikte – straffällig geworden (vgl. MIKA- Akten, act. 1671 f. [Strafbefehl vom 15. April 2019 wegen geringfügigen Diebstahls]; act. 1676 f. [Strafbefehl vom 19. Februar 2019 wegen geringfügigen Diebstahls]; act. 1715 ff. [Strafbefehl vom 26. August 2021 wegen Widerhandlung gegen ein gerichtliches Verbot]; Strafbefehl vom 15. November 2023 wegen Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts; Strafbefehl vom 22. Mai 2024 wegen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen;