7.3. Der Beschuldigte ist Staatsbürger von Eritrea. Er hat sich u.a. der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen sexuellen Nötigung sowie der mehrfachen Vergewaltigung schuldig gemacht und damit mehrere Katalogtaten gemäss Art. 66a Abs. 1 lit. h StGB begangen. Er ist somit grundsätzlich für die Dauer von 5 bis 15 Jahren aus der Schweiz zu verweisen. - 39 -