Ein Kontaktverbot gemäss Art. 67b StGB ist nur dann auszusprechen, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte bei einem Kontakt zu A._____ oder B._____ weitere Verbrechen oder Vergehen zu deren Nachteil begehen wird. Der Beschuldigte hat sich zwar mehreren Delikten gegenüber A._____ und B._____ schuldig gemacht. Diese haben aber alle im direkten Kontakt stattgefunden. Es ist daher nicht ersichtlich, inwiefern der Beschuldigte über andere Kanäle, wie brieflich oder telefonisch, gegenüber A._____ und B._____ in dieser Form straffällig werden könnte. Ein Kontaktverbot erscheint unter diesen Umständen weder geeignet noch notwendig.