Tätlichkeiten seinen Kindern gegenüber hat er diese nachhaltig einerseits in ihrem körperlichen aber insbesondere auch seelischen Wohlbefinden geschädigt. Sowohl A._____ als auch B._____ wurden durch diese konstante Atmosphäre der Angst vor Schlägen und Erniedrigungen in ihrem Selbstwertgefühl erheblich beeinträchtigt (act. 2220 und 2239) und haben unter anderem aufgrund dieser jahrelang erfahrenen Züchtigungen auch eine Therapie gemacht (vgl. act. 2287 f. und 2289 ff.).