Der Beschuldigte hat über Jahre hinweg (ab 1. Januar 2014 bis zur jeweiligen Volljährigkeit) seine Kinder A._____, B._____ und E._____ regelmässig mit Händen, Fäusten und auch Gegenständen wie Handyladekabeln, Hausschuhen, dem Gürtel oder einer Plexiglasstange traktiert. Dies geschah jeweils aus nichtigen Gründen zur Disziplinierung und in Ausnutzung seiner Machtstellung als Familienoberhaupt. Mit den - 36 -