sich lediglich eine geringe Reduktion der Strafe aufgrund des Versuchs aufdrängt. Was die Beweggründe des Beschuldigten betrifft, ist davon auszugehen, dass er seine Stellung als Familienoberhaupt deutlich machen wollte und unter anderem Schläge und Tritte zur Züchtigung als Erziehungsmethode angewendet hat, um damit seine Dominanz zu demonstrieren. Dabei hat er – auch wenn er in gewissen erzieherischen Situationen offensichtlich überfordert war – über ein sehr erhebliches Mass an Entscheidungsfreiheit verfügt. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit war denn auch nicht eingeschränkt.