In einem weiteren Fall hat der Beschuldigte die am Boden liegende A._____ mehrmals mit dem Fuss gegen den Bauch getreten, sodass diese für kurze Zeit kaum Luft mehr bekommen hat. Da die dabei erlittenen Schmerzen nach kürzester Zeit wieder vorübergegangen sind, ist der Tatbestand der einfachen Körperverletzung gerade noch nicht erfüllt, es ist jedoch von einem Versuch auszugehen, weshalb die Strafe dafür angemessen zu reduzieren ist (Art. 22 Abs. 1 StGB). Dabei ist zu beachten, dass es nur dem Zufall zu verdanken ist, dass es aufgrund der Vielzahl von Tritten nicht zu einer einfachen Körperverletzung gekommen ist, weshalb - 35 -