Der Beschuldigte hat seine Tochter B._____ mehrfach im Sinne einer einfachen Körperverletzung verletzt. So hat der Beschuldigte B._____, als diese 13 Jahre alt war, am Hals gepackt, sodass diese kurz keine Luft mehr bekommen hat. B._____ litt auch noch am Folgetag an Schmerzen im Hals und an Schluckbeschwerden. Bei einem anderen Vorfall hat der Beschuldigte den Kopf seiner damals 14 Jahre alten Tochter B._____ derart stark gegen die Wand im Wohnzimmer geschlagen, dass diese dadurch Schwindel erlitten hat und einen ganzen Tag lang Schmerzen hatte, wobei die Verletzungen komplikationslos und schnell wieder verheilt sind.