Über die drohenden Worte hinaus hat der Beschuldigte keine bedrohlichen Gesten und Gewalttätigkeiten gezeigt. Er hat die Drohung in einer aufgewühlten Stimmung ausgestossen. Es darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass es keine einzelne Ausnahmesituation war, sondern der Beschuldigte über Jahre hinweg in der Familie ein Klima geschaffen hat, welches von Einschüchterung, Erniedrigung und Schlägen geprägt war. Insofern handelte es sich nicht um einen einmaligen Aussetzer. Der Beschuldigte wollte mit der Drohung seine Position als Oberhaupt der Familie durchsetzen. Es wäre ihm allerdings ein leichtes gewesen, die - 34 -