Bei einer Einzelbetrachtung der sexuellen Handlungen mit einem Kind reicht das Verschulden von leicht (Berühren der Brüste) über mittelschwer (zwei Mal vaginales Fingereinführen, eine Manipulation mit der Hand am Penis) bis hin zu schwer (Vergewaltigung). Die dafür angemessenen Einzelstrafen reichen von 1 Monat bis 1 Jahr. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die sexuellen Handlungen grösstenteils mit den vorgenannten Nötigungshandlungen resp. der Vergewaltigung einhergingen, weshalb der Gesamtschuldbeitrag geringer zu - 33 - veranschlagen ist. Angemessen ist die Erhöhung der Einsatzstrafe um 1 Jahr.