In Betrachtung der einzelnen Vorfälle reichen diese Berührungen – im weiten Spektrum aller möglichen Handlungen – von leichten Fällen (Berühren der Brüste) bis zu mittelschweren Formen (vaginales Einführen der Finger, Manipulation am Penis), wobei noch schwerwiegendere Formen der sexuellen Nötigung denkbar wären. Insgesamt wurde das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von A._____ und ihre sexuelle Integrität durch die sexuellen Übergriffe erheblich tangiert.