Insgesamt ist von einem leichten bis mittelschweren Verschulden und dafür angemessenen Einzelstrafen von je 1 Jahr auszugehen. Im Rahmen der Asperation ist zu berücksichtigen, dass die Inzesthandlungen in einem engen situativen Zusammenhang zu den vorgehend abgehandelten Vergewaltigungen stehen. Geschützt sind allerdings andere Rechtsgüter und auch ist zu berücksichtigen, dass es nicht nur bei einem Vorfall geblieben ist. Angemessen erscheint eine Erhöhung der Einsatzstrafe um 6 Monate.