Die Folgen der erlittenen sexuellen Gewalt sind für A._____ massiv. Sie leidet unter Depressionen und Panikattacken und hatte auch Suizidgedanken (act. 2233 und Protokoll Berufungsverhandlung, S. 18) und war deshalb auch in Psychotherapie (act. 2233 und 2287 f.). Diesbezüglich ist zwar zu berücksichtigten, dass die Vergewaltigung «nur» zu einem Teil zum psychischen Zustand von A._____ beigetragen hat und die Gesamtsituation mit den Gewalttätigkeiten und sexuellen Nötigungshandlungen auch dafür verantwortlich sind. Dennoch ist nicht ausser Acht zu lassen, dass die Vergewaltigung die psychische Verfassung von A._____ nachhaltig beeinträchtigt hat.