aus deren Kinderzimmer gezerrt und im gemeinsamen Zuhause vergewaltigt hat, mithin an einem Ort, welches für A._____ eigentlich ein sicherer und vertrauensvoller Ort sein müsste, ein Ort, an welchem sich A._____ auch nach dem Vorfall immer wieder aufhalten musste. Der Beschuldigte hat die vom ihm von Schlägen und Erniedrigungen geprägte Erziehungssituation und das daraus entstandene Abhängigkeitsverhältnis zu seinem Vorteil ausgenutzt. - 28 -