Der Beschuldigte ist mehrfach, wenn auch nicht einschlägig, vorbestraft (vgl. aktueller Strafregisterauszug). Mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lenzburg-Aarau vom 27. Februar 2014 ist er wegen diverser Strassenverkehrsdelikten sowie wegen falscher Anschuldigung zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen und zu einer Busse von Fr. 700.00 verurteilt worden. Mit Urteil des Gerichtspräsidiums vom 14. Juli 2014 wurde er wegen einfacher Körperverletzung und Angriffs zu gemeinnütziger Arbeit von 480 Stunden verurteilt. Mit Strafbefehlen vom 18. Juli 2014 und 11. August 2014 wurde er je wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu unbedingten Geldstrafen von 30 resp.