Insgesamt erscheinen die Aussagen von B._____ sehr glaubhaft, die Schilderungen der Vorfälle sind plausibel in den Alltagshandlungen eingebettet. Sodann belastet sie den Beschuldigten auch nicht übermässig und wirft ihm lediglich wenig schwerwiegende Grenzüberschreitungen vor. Wie bereits oben ausgeführt, ist ein Komplott zwischen A._____, B._____ und der Mutter D._____ auszuschliessen. - 25 - 3.6. Nach dem Gesagten ist für das Obergericht bei einer aus dem gesamten Verfahren gewonnenen Überzeugung erstellt, dass sich der in der Anklageschrift geschilderte Sachverhalt betreffend die sexuellen Handlungen zum Nachteil von B._____ so zugetragen hat.