_ sind schlüssig und ergeben ein klares Bild. So erscheint auch die Vermutung von B._____, dass die Berührungen nach dem Gespräch mit der Mutter deshalb aufgehört hätten, weil dem Beschuldigten bewusst geworden sei, dass sie allenfalls Sachen erzählen könnte, nicht gänzlich ausgeschlossen, zumal sie, im Gegensatz zu ihrer Schwester A._____, dem Beschuldigten auch widersprochen habe (act. 2238) und direkter, auch dem Vater gegenüber, gewesen sei (Protokoll Berufungsverhandlung, S. 40).