Zu Beginn hat B._____ angegeben, dass der Beschuldigte sie drei Mal, immer an der Brust, angefasst habe. Sie relativierte dann jedoch schnell, dass er sie nur zwei Mal angefasst habe, beim dritten Mal habe er sie nicht angefasst (act. 932). Beim dritten Vorfall habe der Beschuldigte B._____ im Elternschlafzimmer aufgefordert, ihre Hose auszuziehen. Danach habe er sie gefragt, ob sie ihre Tage bereits bekommen habe. Sie seien ein paar Minuten so auf dem Bett gesessen, angefasst habe er sie aber nicht (act. 932 f. und 2242). Der Mutter D._____ habe sie anschliessend erzählt, dass der Beschuldigte sie betreffend ihre Tage gefragt habe und sie das nicht möchte.