_ habe sich dann ihrer Kultur gemäss beim Beschuldigten entschuldigt, worauf dieser «scho guet» gesagt habe und sie aufgefordert habe, ihn zu umarmen. Dabei habe der Beschuldigte sie auf seinen Schoss gesetzt und wieder ihre Brust, diesmal unter dem T-Shirt, angefasst (act. 933 und 22241). Diese schlüssigen und nachvollziehbaren Schilderungen von B._____ sind sehr glaubhaft, zumal sie das ganze Geschehen in einen plausiblen Kontext stellen konnte.