Auch den zweiten Vorfall konnte B._____ wiederholt sehr detailliert schildern und in einen Kontext setzen. So hätten sie Besuch vom Götti des kleinen Bruders gehabt und sie habe sich neben diesen setzen wollen und dafür den kleinen Bruder weggeschickt. Dies habe der Beschuldigte wohl als respektlos angesehen und sie zu sich gerufen und ihr eine Ohrfeige gegeben. Sie sei darauf in ihr Zimmer gegangen. Nach rund einer Stunde sei der Beschuldigte ins Zimmer gekommen und habe die ebenfalls im Schlafzimmer anwesende A._____ rausgeschickt. B._____ habe sich dann ihrer Kultur gemäss beim Beschuldigten entschuldigt, worauf dieser «scho guet» gesagt habe und sie aufgefordert habe, ihn zu umarmen.