Die Beschreibungen von B._____ sind sehr detailliert. Den ersten Vorfall schilderte sie wiederholt und grundsätzlich widerspruchsfrei so, dass sie im Wohnzimmer eine Dokumentation über einen Berg im Fernsehen geschaut habe. Ihre Schwester A._____ sei bei geschlossener Verbindungstüre in der angrenzenden Küche gewesen und der Beschuldigte sei auf dem Sessel im Wohnzimmer gesessen. Dieser habe sie plötzlich zu sich gerufen und sie auf seinen Schoss gesetzt. Mit der Hand habe der Beschuldigte sodann ihre Brust angefasst und massiert (act. 932 und 2241, Protokoll Berufungsverhandlung, S. 35 f.).