3.4.3. Die dem Beschuldigten vorgeworfenen sexuellen Handlungen zum Nachteil von B._____ sollen sich zwischen Sommer 2016 bis Sommer 2017 ereignet haben. Die Anzeige von B._____ datiert vom 3. Oktober 2022. Befragt mittels Video-Einvernahme wurde sie am 25. Oktober 2022, mithin über fünf Jahre nach dem letzten Vorfall, womit keine tatnahen Aussagen von B._____ vorliegen. Zur Möglichkeit von auto- und fremdsuggestiven Einflüssen siehe oben (E. 2.6.2).