In der Anklageziffer 4.2a wird der Tatvorwurf, auch wenn die zeitliche Angabe approximativ ist, ansonsten sehr detailliert beschrieben. Der Beschuldigte wusste, was ihm vorgeworfen wird und konnte sich entsprechend verteidigen. Im Übrigen kann auf das oben Ausgeführte betreffend den Anklagegrundsatz verwiesen werden. 3.4. 3.4.1. Die Vorwürfe beruhen grundsätzlich auf den Aussagen von B._____. Es sind daher die Aussagen der Geschädigten und des Beschuldigten auf ihre Glaubhaftigkeit zu prüfen. Weitere Personen konnten keine eigenen Wahrnehmungen zum Tathergang schildern. Ihre Aussagen können einzig zur Frage des Verhaltens des Beschuldigten und von B._____ nach der Tat von Relevanz sein.