habe mit «schon gut» geantwortet, B._____ umarmt und diese auf sein rechtes Bein gesetzt. Sodann habe er mit einer Hand unter das T-Shirt gefasst und die Brust ca. zwei Minuten lang massiert, ehe er von B._____ abgelassen und das Zimmer verlassen habe (Anklageziffer 4.2b). Sodann habe der Beschuldigte ca. im August 2017, noch vor der Geburt von G._____, B._____ ins Elternschlafzimmer gerufen, während die Mutter D._____ ausser Haus gewesen sei. Der Beschuldigte habe B._____ aufgefordert, ihre Hose auszuziehen. Diese habe sich gefürchtet, nun ebenfalls sexuell angegangen zu werden, da sie von den Vorfällen mit A._____