3. Widerhandlungen z.N. von B._____ 3.1. 3.1.1. Betreffend die Vorwürfe der sexuellen Handlungen mit Kindern z.N. von B._____ sah die Vorinstanz die in der Anklage umschriebenen Sachverhalte (Anklageziffern 4.2a - c) aufgrund der glaubhaften Aussagen von B._____ als erstellt an und verurteilte den Beschuldigten entsprechend wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind (vorinstanzliches Urteil, E. VI/4.7 ff.).