Danach handelt es um eine sexuelle Nötigung i.S.v. Art. 189 Abs. 1 StGB [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung] und die Schändung geht darin auf. Das Nötigungselement ist in dem vom Beschuldigten geschaffenen von Gewalt und Erniedrigungen geprägten Umfeld zu erblicken. Der vom Beschuldigten auf A._____ ausgeübte psychische Druck reichte dazu aus, dass sich diese nicht zur Wehr setzte und die Handlung über sich ergehen liess, wobei er vorliegend zusätzlich das Überraschungsmoment der zu Beginn schlafenden A._____ ebenfalls ausnützte und so eine Zwangssituation geschaffen hat, in der er keine Gegenwehr erwarten musste. - 20 -