B._____ schilderte, dass ihr A._____ lange nichts von den Vergewaltigungen erzählt habe. Sie habe ihr 2015 oder 2016 erzählt, dass der Beschuldigte sie angefasst habe. Das erste Mal von der Vergewaltigung habe ihr A._____ am Vorabend des Jugendfestes im Juli 2016 erzählt. Sie könne sich genau daran erinnern, weil es ein wichtiger Tag für sie gewesen sei. Wie er es ihr angetan und was er genau gemacht habe, wisse sie jedoch nicht. Sie wisse nur, dass der Beschuldigte A._____ den Mund zugehalten habe (act. 941). Es ist mit der Vorinstanz nicht auszuschliessen, dass A.___