f.). So hat sich der Beschuldigte in zwei Fällen der Vergewaltigung i.S. von Art. 190 Abs. 1 StGB [in der bis zum 30. Juni 2024 geltenden Fassung] schuldig gemacht (vorinstanzliches Urteil, E. VI/1.2.2 und 1.3.2). Mit der mehrfachen Erfüllung des Tatbestands der Vergewaltigung an seiner eigenen Tochter hat der Beschuldigte sodann mehrfach den Tatbestand des Inzests erfüllt (vorinstanzliches Urteil, E. VI/1.4.3). Indem der Beschuldigte A._____ wiederholt und unzählige Male an den Brüsten und im Intimbereich berührt und sie auf den Mund geküsst hat (u.a. nach der Begegnung im H._____ sowie auf der Autofahrt vom KSA), sowie seine Finger vaginal bei A.