__ geäusserten Aussage, wonach ihr A._____ gesagt habe, dass sie sich ekle und Angst habe nach Hause zu gehen (act. 2207). Ebenfalls stimmig ins Bild passt, dass sich A._____ vermehrt in der Wohnung ihres Bruders aufgehalten hat und sich dort angemeldet hat, um «Abstand zu ihm [dem Beschuldigten]» zu haben (act. 858). In diese Richtung weist auch die Aussage von I._____, der ehemaligen Berufsbildnerin von A._____, welche vor Vorinstanz aussagte, dass sie das Gefühl gehabt habe, dass A._____ nicht gerne nach Hause gegangen sei und dass sie lieber habe arbeiten wollen, statt Ferien zu beziehen, was sie noch nie erlebt habe (act. 2212).