Die zweite Vergewaltigung habe sich im Wohnzimmer ereignet. A._____ schilderte dabei bereits bei der ersten Einvernahme, dass der Beschuldigte sie ins Wohnzimmer genommen, sie penetriert und im Anschluss auf den Boden ejakuliert habe (act. 850). Bei der detaillierteren Schilderung gab sie konstant und widerspruchsfrei an, dass der Beschuldigte ihr im Wohnzimmer die Hosen («nur unten») ausgezogen habe und er es «Doggy-Style» habe machen wollen. Sie habe gesagt, dass sie das nicht wolle, worauf der Beschuldigte sie umgedreht habe und in sie eingedrungen sei. Er habe schliesslich auf den Boden ejakuliert und ihr gesagt, dass er nicht in ihr gekommen sei und dass das «vom Mann» sei (act.