nichts mitbekommen würde. Der Beschuldigte habe sie zuerst an den Brüsten berührt, dann habe er angefangen sie auszuziehen und zu positionieren (act. 861). Dieses «Positionieren» konnte A._____ auf Nachfrage schlüssig und nachvollziehbar schildern: Sie habe normal auf dem Rücken gelegen. Der Beschuldigte habe sie so gedreht, dass sie nur noch mit dem Kopf und dem Rücken auf dem Bett gewesen und er vor ihr gestanden sei (act. 863). Dieses Positionieren schilderte sie konstant auch vor Vorinstanz (act. 2226: «Dann hat er mich gedreht […].»). Auch die Dauer und Intensität dieses Vorfalls schilderte A._____ wiederholt gleich. Es sei schnell gegangen.