Bezüglich des Vorwurfs der Vergewaltigung konnte A._____ insbesondere zwei Vorfälle detailliert, schlüssig und nachvollziehbar beschreiben. Der erste Vorfall habe sich in ihrem Kinderzimmer ereignet, als sie 15 Jahre alt gewesen sei (act. 860). Diese Zeitangabe deckt sich mit der späteren Aussage, dass es erst nach der Geburt von G._____ (Geburtsdatum: tt.mm.2017) zu Geschlechtsverkehr gekommen sei (act. 895). Sie habe geschlafen und der Beschuldigte sei einfach in ihr Zimmer gekommen und habe sie geweckt. Sie habe nicht schreien können, damit ihre Schwester B._____ nichts mitbekommen würde.